Psychische Gefährdungsbeurteilung
 Pflicht und Chance für gesunde Arbeit

Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht (§5 ArbSchG), sondern auch eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu stärken. 

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirken sich psychische Belastungen schnell auf das gesamte Team aus.
Mit einer strukturierten Gefährdungsbeurteilung schaffen Sie Klarheit, beugen Ausfällen vor und fördern eine Arbeitskultur, in der sich Mitarbeitende wohlfühlen.

Ich unterstütze Sie dabei von der Analyse bis zur Umsetzung passender Maßnahmen – praxisnah, effizient und zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.

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