Psychische Gefährdungsbeurteilung nach GDA-Leitlinien Pflicht erfüllen - Gesundheit stärken

Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen (§ 5 ArbSchG).
Die GDA-Leitlinien (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) sind der anerkannte Standard für eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung.

Der Prozess nach GDA-Leitlinien

1️⃣ Vorbereitung – Zuständigkeiten und Bereiche festlegen
2️⃣ Ermittlung – Belastungen erfassen (z. B. durch Befragungen oder Workshops)
3️⃣ Beurteilung – Ergebnisse analysieren und Handlungsbedarf erkennen
4️⃣ Maßnahmen – konkrete Lösungen entwickeln und umsetzen
5️⃣ Wirksamkeitskontrolle – überprüfen, ob Maßnahmen greifen
6️⃣ Dokumentation – lückenloser Nachweis für interne Sicherheit und Behörden

👉 Damit stellen die GDA-Leitlinien sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung strukturiert, nachvollziehbar und wirksam durchgeführt wird.

Ihre Vorteile durch meine Begleitung

Rechtssichere Umsetzung gemäß den GDA-Leitlinien

Individuelle Betreuung über den gesamten Prozess hinweg

Praxisorientierte Handlungsempfehlungen, die unmittelbar umsetzbar sind

Nachhaltige Verbesserungen für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden

Vertrauen & Transparenz im Unternehmen

Imagegewinn als verantwortungsvoller Arbeitgeber

Mein Versprechen

Ich kombiniere die Vorgaben der GDA-Leitlinien mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen. Das bedeutet, Sie bekommen keine Standardlösung „von der Stange“, sondern ein Vorgehen, das wirklich zu Ihrer Branche, Ihren Strukturen und Ihren Teams passt.

Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch und erfahren Sie, wie eine psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen einfach, wirksam und rechtssicher umgesetzt werden kann.

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