Psychische Gefährdungsbeurteilung nach GDA-Leitlinien Pflicht erfüllen - Gesundheit stärken
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen (§ 5 ArbSchG).
Die GDA-Leitlinien (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) sind der anerkannte Standard für eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung.
Der Prozess nach GDA-Leitlinien
1️⃣ Vorbereitung – Zuständigkeiten und Bereiche festlegen
2️⃣ Ermittlung – Belastungen erfassen (z. B. durch Befragungen oder Workshops)
3️⃣ Beurteilung – Ergebnisse analysieren und Handlungsbedarf erkennen
4️⃣ Maßnahmen – konkrete Lösungen entwickeln und umsetzen
5️⃣ Wirksamkeitskontrolle – überprüfen, ob Maßnahmen greifen
6️⃣ Dokumentation – lückenloser Nachweis für interne Sicherheit und Behörden
👉 Damit stellen die GDA-Leitlinien sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung strukturiert, nachvollziehbar und wirksam durchgeführt wird.
Ihre Vorteile durch meine Begleitung
✅ Rechtssichere Umsetzung gemäß den GDA-Leitlinien
✅ Individuelle Betreuung über den gesamten Prozess hinweg
✅ Praxisorientierte Handlungsempfehlungen, die unmittelbar umsetzbar sind
✅ Nachhaltige Verbesserungen für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden
✅ Vertrauen & Transparenz im Unternehmen
✅ Imagegewinn als verantwortungsvoller Arbeitgeber
Mein Versprechen
Ich kombiniere die Vorgaben der GDA-Leitlinien mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen. Das bedeutet, Sie bekommen keine Standardlösung „von der Stange“, sondern ein Vorgehen, das wirklich zu Ihrer Branche, Ihren Strukturen und Ihren Teams passt.
Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch und erfahren Sie, wie eine psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen einfach, wirksam und rechtssicher umgesetzt werden kann.
Kontakt
Telefon: +49 1578 7353 151
E-mail: mail@gudrungregor.de