Psychische Gefährdungsbeurteilung nach GDA-Leitlinien
Pflicht erfüllen - Gesundheit stärken
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen (§ 5 ArbSchG).
Die GDA-Leitlinien (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) sind der anerkannte Standard für eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung.
Der Prozess nach GDA-Leitlinien
1. Vorbereitung – Zuständigkeiten und Bereiche festlegen
2. Ermittlung – Belastungen erfassen (z. B. durch Befragungen oder Workshops)
3. Beurteilung – Ergebnisse analysieren und Handlungsbedarf erkennen
4. Maßnahmen – konkrete Lösungen entwickeln und umsetzen
5. Wirksamkeitskontrolle – überprüfen, ob Maßnahmen greifen
6.Dokumentation – lückenloser Nachweis für interne Sicherheit und Behörden
Damit stellen die GDA-Leitlinien sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung strukturiert, nachvollziehbar und wirksam durchgeführt wird.
Ihre Vorteile durch meine Begleitung
✅ Rechtssichere Umsetzung gemäß den GDA-Leitlinien
✅ Individuelle Betreuung über den gesamten Prozess hinweg
✅ Praxisorientierte Handlungsempfehlungen, die unmittelbar umsetzbar sind
✅ Nachhaltige Verbesserungen für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden
✅ Vertrauen & Transparenz im Unternehmen
✅ Imagegewinn als verantwortungsvoller Arbeitgeber
Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch und erfahren Sie, wie eine psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen einfach, wirksam und rechtssicher umgesetzt werden kann.
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Telefon: +49 1578 7353 151
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